Mitgliedschaft und häufige Fragen

Stand: November 2012

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um am Wettspielbetrieb im „ BFSV-Kueste / Sparte Golf “ teilnehmen zu können? (häufig gestellte Fragen und Antworten dazu)

Frage: Mitarbeiter unserer Firma möchten gern an den Wettspielen der BFSV-Golfsparte teilnehmen. Was müssen wir als Firma dafür tun und welche Kosten kommen da auf die Firma zu?

Antwort: Zunächst muss die Firma (BSG)/ Freizeitspieler .-gruppe Mitglied im BFSV-Kueste sein/werden.  Dazu muß der Aufnahmeantrag nebst Anlage ausgefüllt und an den BFSV-Kueste gesandt werden. Der Grundbeitrag für jede BSG beträgt 7,50 Euro pro Jahr (unabhängig von der Sportart). Die Details können der Beitragsregelung entnommen werden.

Dann muss die Firma/ Freizeitspieler.-gruppe  die „Golfsparte“ gründen und jemanden zum Golf-Spartenleiter bestimmen, bei dem alle „Fäden“ zusammenlaufen, damit z.B. Wettspieltermine, Ausschreibungen, Anmeldungen zu Wettspielen etc. publiziert werden können.

Frage: Müssen die „Firmen-Golfer“ in einem Golfclub Mitglied sein und welches HCP muss man haben, wenn man die BSV-Wettspiele mitmachen möchte?

Antwort: Mitgliedschaft in einem anerkannten deutschen/europäischen Golfclub ist Voraussetzung und gegebenenfalls am Wettspieltag nachzuweisen.    

Mindestalter ist 18 Jahre. Das HCP muss –36 oder besser sein.

Spieler mit einem HCP –37 bis –54 können zur Zeit nur an den offenen Wettspielen mitspielen.

Frage: Wie groß muß/kann/darf die Sparte Golf innerhalb der Firma sein ?

Antwort: Zwischen 1 – 200 und mehr Personen. Es gibt kein Limit. Es genügen aber auch (am Anfang ?) 1 – 2 Personen. Viele BSG`n / Freizeitgruppen  haben zwischen 1 – 30 Golfer, die gern bei den BSG-Wettspielen mitspielen möchten.   

Frage: Wie viele Golfer können an einem Wettspieltag von unserer Firma teilnehmen?

Antwort: zur Zeit alle GolferInnen einer BSG.

Frage: Wo finden die Wettspiele statt und wohin erfolgt die Anmeldung?

Antwort: zur Zeit werden vier Qualifikationsturniere zur deutschen Betriebssportmeisterschaft in Niedersachen ausgetragen. Die Spielorte werden hier auf der Internetseite veröffentlicht!

Die Anmeldung macht der Golf-Spartenleiter für seine BSG .

Frage: Bietet der BFSV- Kueste die Möglichkeit, dass Golfeinsteiger dort die Platzreife erlangen können?

Antwort: zur Zeit werden keine eigenen Platzreifekurse abgehalten, es besteht aber die Möglichkeit über den BFSV –Küste auf Anfrage vergünstigte Tarife vermittelt zu bekommen!

Frage: Wird über den BFSV- Küste eine Golfclub-Mitgliedschaft angeboten ?

Antwort: Nein, es wird keine Golfclub-Mitgliedschaft angeboten!

Frage: Wie viele BSV-Wettspiele gibt es im Jahr, sind diese alle „vorgabewirksam“ und wo finden diese statt?

Antwort: Derzeitig gibt es jährlich 4 Wettspiele, die alle „vorgabewirksam“ und auf verschiedenen Plätzen in Niedersachsen ausgetragen werden.

Frage: Wie hoch sind die Startgebühren für jeden Teilnehmer ?

Antwort: Diese liegen zwischen 35 – 50 Euro, die der teilnehmende Spieler am Wettspieltag im Sekretariat des Golfclubs zu zahlen hat. Auf Wunsch wird vom Golfclub eine Quittung ausgestellt (weil der Spieler z.B. eine Kostenbeteilung von seiner Firma erhält).

Findet das Wettspiel im Heimatclub des Spielers statt, nimmt der Golfclub im Regelfall für sein Mitglied nicht die vereinbarte Spielgebühr. Dann wird nur die Gebühr fällig, die vom BFSV – Küste für das Wettspiel benötigen (im Regelfall 6 – 9 Euro für Lizenzgebühren an den DBSV, Preise etc.).

Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, bitte diese per Mail stellen an Jens Radzewitz

gez. Jens Radzewitz / BFSV- Küste / Sparte Golf / im November 2012